Das bedingungslose Grundeinkommen – Eine Büchse der Pandorra?

Veröffentlicht am 07.09.2011 in Soziales

Foto: pixelo/ Klaus-Uwe Gerhardt

Die Klausurtagung des Vorstandes der Jusos Niederbayern befasste sich u. a. mit der Frage eines bedingungslosen Grundeinkommens (im nachfolgenden mit BGE abgekürzt). Die Palette der Vorschläge reicht vom liberalen Bürgergeld bis zu den Vorschlägen der Partei Die Linke.

Es gilt festzustellen, dass beim Konzept der Linken jegliche seriöse Finanzierungsvorschläge fehlen. Es entsteht der Eindruck, dass man das BGE als Korrekturwerkzeug für die verfehlten Reformen der letzten Jahre einsetzen möchte. Aus diesem Grund mischen sich in das Konzept bekannte Forderungen der Linken z. B. bzgl. Alg II. Das Fehlen jeglicher realistischer Finanzierungsvorschläge und der Gleichklang mit weiteren kostenverursachenden Maßnahmen spiegeln eher eine Utopie wieder, denn ein vernünftiges Reformkonzept. Auch hat man sich unserer Meinung noch nicht mit den Konzepten der Neoliberalen mit deren höchst negativen Folgen befasst, was für eine politische Auseinandersetzung unerlässlich sein wird. Wir sehen de gegenwärtigen Konzepte und Vorschläge zum Bedingungslosen Grundeinkommen als politisch nicht mehrheitsfähig an.

Die Studie des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts aus dem Jahre 2007 zu diesem Thema schlägt auch ein BGE vor. Hier soll jeder Bürger ein BGE in Höhe des Existenzminimums erhalten. Dies wurde in 2007 vom HWWI mit 600 EUR benannt. In diesen 600 EUR ist Gutschein i. H. v. 200 EUR für Kranken- oder Pflegeversicherung eingerechnet. Jegliche sonstigen Sozialleistungen wie z. B. Sozialversicherungen, Kindergeld und Erziehungsgeld sollen ersatzlos gestrichen werden. Das HWWI geht davon aus, dass dies alles über das BGE gedeckt werden kann. Dies heißt, dass eine Entsolidarisierung der Gesellschaft in Szene gesetzt werden würde. Aus dem Steuersäckel heraus wird dieses BGE finanziert und damit hat es sich. Wir halten es für höchst fraglich, dass alle Lebensrisiken über dieses BGE abgedeckt werden können, wenn man die Kosten für z. B. Gesundheitsbehandlungen in die Rechnung miteinbezieht.

Zusätzlich schlägt das HWWI als Begleit-Maßnahmen zu der Einführung eines BGEs eine Flat Tax, die Schleifung des Kündigungsschutzes und ein Ende des Flächentarifvertrags vor.

Es gilt also festzustellen, dass der gute Klang eines BGEs bei näherer Betrachtung eines Konzepts eines neoliberalen Wirtschaftsforschungsinstituts einige Risiken für eine solidarisch organisierte Gesellschaft in sich birgt. Diese Risiken für den Sozialstaat wie wir Ihn heute kennen und das Fehlen eines, aus der heutigen Warte heraus, realistischen Konzepts zur Verwirklichung eines BGEs, welches finanzierbar ist und nicht mit massivem Sozialabbau an anderer Stelle einhergeht nötigt uns, dem Konzept eines BGE höchst skeptisch gegenüberzustehen.

Wir fordern daher weiterhin die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns, eine Stärkung der Sozialversicherungen, ein Ende der Konjunkturpakete für die private Versicherungswirtschaft (Stichwort: Riesterrente), eine Stärkung der Finanzierungsbasis der Kommunen als Träger vieler Sozialleistungen vor Ort sowie eine Steuerpolitik, die sich von den Steuersenkungsorgien verabschiedet und die Schrauben bei Großunternehmen und großen Kapitalvermögen und den Finanzmarktakteuren anzieht.

Die Frage einer größeren Steuerfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme halten wir für diskussionswürdig. Dies soll genauer überprüft werden, wobei wir schon heute eine vollständige Umstellung als wenig zielführend erachten.

 
 

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