Hartz-IV-Sätze müssen deutlich und transparent erhöht werden!

Veröffentlicht am 25.09.2010 in Soziales

Jusos Bayern, Pressemitteilung, 24.09.2010:

Zur aktuellen Berichterstattung über die geplante geringe Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze und deren Zustandekommen erklärt der Juso-Landesvorsitzende Philipp Dees:

Die Bundesregierung bereitet wieder einmal eine verfassungswidrige Gesetzgebung vor. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II transparent und nachprüfbar errechnet werden müssen. Es war nicht davon die Rede, sie in einer Runde mit den Ministerpräsidenten der Union auszuklüngeln und dabei vor allem auf deren Zahlungsbereitschaft Rücksicht zu nehmen.

Die Verbände und Institutionen, die derartige nachvollziehbare Berechnungen angestellt haben, kommen fast durchgängig auf Beträge über 400 Euro. Wir erwarten also, dass am Sonntag der Regelsatz in dieser Größenordnung festgelegt wird. Die Hartz-IV-Leistungen müssen vom Bedarf der Menschen und nicht von der Kassenlage bei Bund und Ländern abhängig sein.

Nicht hinzunehmen ist auch der abzusehende Rückfall in den Polizeystaat des achtzehnten Jahrhunderts. Die Sozialpolitik ist längst darüber hinweg, Menschen vorzuschreiben, wofür sie ihr Geld ausgeben dürfen und wofür nicht. Deshalb lehnen wir die Chipkarte ebenso klar ab wie eine Herausnahme der Ausgaben für Alkohol und Tabak aus dem Regelsatz.“

 
 

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